60 Jahre soziales, kulturelles und sozialpädagogisches Engagement im deutsch-
dänischen Grenzraum.
Zweisprachigkeit
Das Sprachenbegegnungskonzept
Im Landesteil Schleswig wirken Minderheits- und Regionalsprachen gleichberechtigt neben der deutschen Sprache. Das Zusammenleben verschiedener Kulturen in unserer Grenzregion gilt derzeit als Modell im zusammenwachsenden Europa.
Die Geschichte Europas ist seit jeher eine Geschichte seiner Sprachen und Kulturen. Rund 375 Millionen Menschen leben gegenwärtig in den 15 Staaten der Europäischen Union. 40 bis 50 Millionen Bürgerinnen und Bürger in der EU sprechen eine andere als die amtliche Sprache ihres Landes. In der Vielzahl der Regional- oder Minderheitensprachen findet der kulturelle Reichtum des europäischen Kontinents seinen Ausdruck. Wieviele traditionelle Idiome es zwischen Algarve und Ural, zwischen Nordkap und Malta gibt, kann man nur schätzen. Die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union dürften es allein auf rund 70 bringen. Rund 200 werden es im Verwaltungsraum des Europarats sein.
Einzigartig in der Bundesrepublik ist die Sprachenvielfalt Schleswig-Holsteins. Im Land zwischen den Meeren werden Dänisch, Nordfriesisch und Romanes sowie die Regionalsprache Niederdeutsch gesprochen.
Das Dänische ist im Landesteil Schleswig beheimatet. Rund 50.000 Angehörige der dänischen Minderheit leben im Großraum Flensburg sowie in den Kreisen Nordfriesland, Schleswig-Flensburg und im Norden des Kreises Rendsburg-Eckernförde.
Knapp 10.000 Personen im Kreis Nordfriesland und auf den Nordseeinseln Sylt, Amrum, Föhr und Helgoland sprechen Nordfriesisch. Noch einmal rund 10.000 Menschen haben passive Sprachkenntnisse. Das Nordfriesische zerfällt in zwei Dialektgruppen mit neun Dialekten, von denen einige akut vom Aussterben bedroht sind. Gleichwohl überwiegen im Verbreitungsgebiet des Friesischen die sprachlichen Gemeinsamkeiten.
Rund 5.000 Sinti und Roma mit deutscher Staatsangehörigkeit leben in Schleswig-Holstein. Ihre Sprache, das Romanes, wird in den Familien und Gemeinschaften ausschließlich mündlich überliefert. Die erste urkundliche Erwähnung von Sinti und Roma in Schleswig-Holstein stammt aus Lübeck und datiert auf das Jahr 1417.
Niederdeutsch ist in ganz Schleswig-Holstein beheimatet. Seine Dialektvielfalt ist groß. Allerdings bestehen Unterschiede in der Verbreitung und in der Kenntnis dieser Regionalsprache. Auf dem Lande und bei der älteren Generation ist Niederdeutsch vergleichsweise häufig in Gebrauch, während junge Menschen in den Städten „Platt“ nur noch wenig benutzen.
Schleswig-Holsteins Landesverfassung verpflichtet uns, die kulturelle Eigenständigkeit und politische Mitwirkung von nationalen Minderheiten und Volksgruppen zu schützen und zu fördern. So wie alle anderen Bürgerinnen und Bürger eines Staates müssen auch die Minderheiten und Volksgruppen ihr Leben in einem toleranten, aufgeschlossenen gesellschaftlichen Umfeld gestalten und entwickeln können. Dazu gehört die Pflege und Weitergabe ihrer Sprache und Kultur.
Die Landesregierung hat sich für die sprachliche und kulturelle Vielfalt in Schleswig-Holstein und Deutschland stark gemacht – beim Rahmenübereinkommen des Europarats zum Schutz nationaler Minderheiten, ebenso wie bei der Europäischen Charta der Regional- oder Minderheitensprachen. Diese Sprachencharta ist eine völkerrechtlich verbindliche Konvention des Europarates. Sie legt fest, wie Europa seine Regional- oder Minderheitensprachen schützen und fördern soll.
Die Kieler Erklärung (1949) und die Bonn-Kopenhagener Erklärungen (1955) schaffen schon früh solide Grundlagen für das politische Handeln in unserem Grenzland. Nach Zeiten des Konflikts und gewaltsamer Auseinandersetzungen bauen Deutsche und Dänen eine vertrauensvolle, tragfähige Partnerschaft auf. Auch im Verhältnis zu den anderen Minderheiten in Schleswig-Holstein entfalten die Kieler Erklärung und besonders die Bonn-Kopenhagener Erklärungen ihre Wirkung. Minderheitenschutz und Minderheitenförderung finden 1990 Eingang in die Landesverfassung. Sie bleiben damit nicht auf kulturelle Fragen beschränkt, sondern erfüllen Querschnittsfunktionen und werden zu Aufgaben aller demokratischen politischen Kräfte im Land. Schutz und Förderung gelten allen Minderheiten, für die Schleswig-Holstein verantwortlich ist. Pflege und Ausbau des Niederdeutschen erhalten Verfassungsrang.
1992 verabschiedet das Ministerkomitee des Europarates diese Europäische Sprachencharta. Seit dem 1. März 1998 ist das völkerrechtliche Übereinkommen international in Kraft. In Deutschland gilt die Charta seit dem 1. Januar 1999 als Bundesgesetz.
Mehrsprachigkeit weckt und verinnerlicht den Respekt vor anderen Kulturen und die Achtung ihrer Besonderheiten. Diesem Ziel ist die Europäische Sprachencharta verpflichtet. Sie macht die Förderung und den Schutz traditioneller Minderheiten- oder Regionalsprachen zu einer völkerrechtlich verbindlichen Aufgabe. Sie fasst Mehrsprachigkeit als einen Wert an sich auf, den es zu erhalten und weiter zu entwickeln gilt.
Der Zugang zu einer Kultur erfolgt an erster Stelle über die jeweilige Sprache. Sprache ist das Transportmittel für Kultur.
Immer mehr Menschen erkennen den Wert einer mehrsprachigen Erziehung, Sprachen können verglichen werden mit Schlüsseln zur Welt. "Je größer das Schlüsselbund, desto mehr Türen des Horizonts können geöffnet werden, desto mehr Erfahrungen kann man machen, desto mehr Kontakte knüpfen, desto reicher wird der Mensch", sagt die Sprachwissenschaftlerin Els Oksaar.
Sprachen sind eine krisenfeste Investition, mehrsprachig aufwachsende Kinder erfahren eine größere Persönlichkeitsentfaltung, können ihre geistigen Anlagen vielfältiger entwickeln, erfahren ein frühes Sprachverständnis, womit der Erwerb weiterer Sprachen erleichtert wird. Sie haben eine erweiterte Auffassung von Wirklichkeit, erwerben einen schnelleren Zugang zu fremden Kulturen, bauen damit Fremdheit ab und entwickeln eine höhere Akzeptanz.
In unserem Konzept der Mehrsprachigkeit verwenden wir die Immersionsmehthode. Sie ist Umgangs- und Unterrichtssprache. Regeln und Vokabeln werden nicht zum Thema gemacht. Kinder lernen unbewusst über das Spiel.
Weitere Informationen zum Sprachenbegegnungskonzept erhalten Sie in unseren Kindergärten.
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